Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022 benötigen Sie ein blaues Roller-Kennzeichen. Dieser Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Daher haben die alten schwarzen Schilder mit dem 01.03.2021 ihre Gültigkeit verloren und müssen durch die blauen Schilder ersetzt werden. Durch die jährlich wechselnde Farbe lässt sich sehr schnell erkennen, ob Ihr Moped oder Roller den vorgeschriebenen Versicherungsschutz besitzt.
Die Versicherungskennzeichen werden für Leichtmofas, Mofas, E-Bikes, S-Pedelecs, E-Scooter, Goped, Bikeboards, Segways, drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Mopeds, Mokicks, Roller sowie motorosierte Krankenfahrstühle benötigt. Für all diese Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht und wer im Straßenverkehr ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen wird, macht sich nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
Ob beim Mofa, Moped, Roller, E-Bike oder Scooter – Schäden können entstehen, auch wenn Sie nicht unterwegs sind. Mit einer Teilkasko sichern Sie sich z.B. gegen folgende Schäden an Ihrem Zweirad ab:
Haftpflicht
aktuelle Jahresbeiträge (jeweils vom 01.03.2021 - 28.02.2022)
Haftpflicht:
Fahrer 23 Jahre und älter:
36.00 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
80.00 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB:
Fahrer 23 Jahre und älter:
86.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB:
Fahrer unter 23 Jahre:
140.00 Euro
Haftpflicht
Haftpflicht:
Fahrer 23 Jahre und älter:
29.00 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
59.00 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):
Fahrer 23 Jahre und älter:
58.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):
Fahrer unter 23 Jahre:
88.00 Euro
WICHTIG: Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
Haftpflicht
Haftpflicht:
Fahrer 23 Jahre und älter:
79.00 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
160.00 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):
Fahrer 23 Jahre und älter:
131.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):
Fahrer unter 23 Jahre:
300.00 Euro
WICHTIG:
Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung für die drei- bzw. vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
aktuelle Jahresbeiträge (jeweils vom 01.03.2021 - 28.02.2022)
Haftpflicht:
Fahrer 23 Jahre und älter:
29.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer 23 Jahre und älter:
58.00 Euro
Haftpflicht:
Fahrer unter 23 Jahre:
59.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
Fahrer unter 23 Jahre:
88.00 Euro
WICHTIG: Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
Haftpflicht:
ohne Altersbeschränkung
70.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
ohne Altersbeschränkung
108.00 Euro
Haftpflicht:
ohne Altersbeschränkung
86.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
ohne Altersbeschränkung
163.00 Euro
Mopedkunden der Concordia, die 12 Monate oder länger schadenfrei auf ihrem Moped oder Kleinkraftrad gefahren sind, werden mit einem Einsteigerbonus in der KFZ-Versicherung (Einstufung in Schadensfreiheits-Klasse ½) belohnt. Fahranfänger zahlen so in der Haftpflichtversicherung bei der Versicherung Ihres ersten eigenen Pkw nur noch einen Beitragssatz von 76 % (statt 166 %), oder beim ersten Kraftrad nur noch 60 % und beim ersten Leichtkraftrad nur noch 65 %. Die Pause nach dem Mopedvertrag kann bis zu 6 Monate betragen.
Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit.
Auf der Internetseite des Zentralruf der Autoversicherer (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Sie an Hand der Buchstabenkombination des Mopedskennzeichens die Versicherungsgesellschaft abfragen. Die Datenbank beinhaltet die Buchstabenkombinationen der, für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 1.März bis 28.Februar), gültigen Versicherungskennzeichen.
Sehr geehrte Interessenten, vom Gesetzgeber sind wir verpflichtet, Ihnen beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen:
Ihr Vermittler verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmakler und ist bei der zuständigen Behörde gemeldet sowie in das Register nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen. Diese Eintragung kann unter https://www.vermittlerregister.info überprüft werden. Ihr Vermittler mit der Registernummer D-5G7S-ZDK1A-48 in das Vermittlerregister gemäß § 11a Abs. 1 GewO bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin eingetragen.
Er ist als Vermittler Ihr Ansprechpartner in den vereinbarten Versicherungsangelegenheiten und persönlich verantwortlich für seine Beratung nach §§ 60, 61 und 63 VVG. Ihr Vermittler ist ein Versicherungsmaklerunternehmen i.S. des § 93 HGB und Zivilmakler nach § 652 und § 675 BGB an dem weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers besitzen. Ebenso besitzt Ihr Vermittler keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent, an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter bei der Versicherungsvermittlung:
Ihr Vermittler ist kein Honorar-Berater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Beratung oder Vermittlung zu Versicherungen gem. § 34d GewO kein Honorar oder ein sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart haben.
Die Vergütung Ihres Beraters für eine Beratung oder Vermittlung erfolgt im Falle eines Abschluss durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts. Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.
Bei Streitigkeiten zwischen dem Vermittler und Ihnen als Versicherungsnehmer können die folgenden Schlichtungsstellen angerufen werden.
Online-Streitbeilegung - gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlinweitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlinweitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de
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